Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen für Kinder sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung werden grundsätzlich untersagt. Folgende Personengruppen sollen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können:
Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. haben,
Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Es wird an die Eltern appelliert, eine Notbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies unbedingt notwendig ist. Dies ist bspw. dann nicht der Fall, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld auch anderweitig sichergestellt werden kann.
Die Notbetreuung kann ferner nur dann in Anspruch genommen werden, wenn
das Kind keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweist,
das Kind nicht in Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person steht bzw. seit dem Kontakt 14 Tage vergangen sind,
das Kind keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.
Unser Leitbild
Das „Spatzennest“ ist mehr als eine herkömmliche Kindertagesstätte. Sie ist eine besonders auf die Bedürfnisse der Kinder und Eltern ausgerichtete Einrichtung, deren selbstgewählter Auftrag der Dreiklang aus Betreuung, Bildung und Erziehung ist.
Das Kind steht dabei stets im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir öffnen uns der Inklusion und stehen für die Achtung des individuellen Andersseins. Wir sind Partner sowohl der Kinder, als auch der Eltern. Unsere Arbeit zeichnet sich aus durch menschliche Zuwendung, qualifizierte Betreuung und individuelle Förderung auf hohem Niveau und in stets ansprechender Atmosphäre. Wir verabschieden die uns anvertrauten Kinder als Persönlichkeiten, die bei uns die Basiskompetenzen für ihr eigenes Leben erlernt haben.